| 1. |
Abschluß des Reisevertrages
(Anmeldung, Reisebestätigung) |
| |
1.1. |
Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Reiseanmeldung bieten
Sie uns den Abschluss des Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren
Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preisen verbindlich
an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande.
Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung
(und) Rechnung. |
| |
1.2. |
Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir zehn Tage ab Zugang
der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist
annehmen können, was auch durch Zahlung erfolgen kann. |
| 2. |
Zahlung (Anzahlung, Restzahlung,
Reisegeldabsicherung) |
| |
2.1. |
Nach Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins
sind innerhalb einer Woche 30 % des Reisepreises als Anzahlung zu
leisten. Der Restbetrag ist auf Anforderung sechs Wochen vor Reisebeginn
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Die Prämie
für die Reiserücktrittskostenversicherung wird mit der Anzahlung
fällig. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung vier Wochen vor
Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. |
| |
2.2. |
Bei Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist
der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des
Sicherungsscheins. |
| |
2.3. |
Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich
nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder ausgehändigt. Erfolgt
keine Abrede oder Mitteilung durch den Kunden, liegen die Reiseunterlagen
zur Abholung im Reisebüro bereit. |
| |
2.4. |
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente trotz entsprechender Vereinbarung nicht spätestens
5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden
wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender
Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln. |
| |
2.5. |
Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag innerhalb der vorbezeichneten
Fristen nicht oder vollständig bezahlt ist sind, können
wir den Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist
zur Leistung auflösen und als Entschädigung die unter Ziff.
5.3. genannten pauschalen Rücktrittsgebühren verlangen,
es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel
vorliegt. |
| |
2.6. |
Wir haben entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 651
k BGB Ihren entrichteten Reisepreis abgesichert. Sie erhalten von
uns, wie Eingangs erwähnt, mit der Reisebestätigung einen
Sicherungsschein, welcher im Insolvenzfall die Rückerstattung
Ihrer Zahlungen sichert. Die Verpflichtung zur Aushändigung des
Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und
der Reisepreis EUR 75,00 nicht übersteigt. |
| |
2.7. |
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren für
individuelle Reisegestaltung insbesondere gemäß den Ziff.
3.4., 3.7. und 3.8., 5.3., 5.4. sind sofort zur Zahlung fällig. |
| 3. |
Unsere Leistungen & Preise |
| |
3.1. |
Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
des Prospektes/Kataloges sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
der Reisebestätigung. Die Prospektangaben sind für uns bindend,
es sei denn, wir haben uns im Prospekt/Katalog aus sachlich berechtigten,
erheblichen und unvorhergesehenen Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben vorbehalten oder Sie ausdrücklich
vor Vertragsabschluss auf Änderungen hingewiesen. |
| |
3.2. |
Entsprechend Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer beginnt und endet
Ihre Reise zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. |
| |
3.3. |
Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin
angegebenen Reisezeiten und –tage. Wenn Sie eine Änderung
wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen. |
| |
3.4. |
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann
eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine
Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlicher oder behördlicher
Vorschriften entgegenstehen. Wir sind dabei berechtigt, 20 % des erstatteten
Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten
einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten
bleibt Ihnen unbenommen. |
| |
3.5. |
Für die Unterkunft in Doppelzimmern gelten Preise pro Person
und pro Woche bei einer Belegung von 2 Erwachsenen. Für die Unterkunft
in einem Appartement geltend die Preise pro Appartement und pro Woche.
Bitte beachten Sie die ausgeschriebene inkludierte Verpflegung. Die
Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung
eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. |
| |
3.6. |
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern
je Kind eine erwachsene Begleitung mitreist. Kosten, die für
Kinder unter 2 Jahre im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein
Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett,
im Appartement oder in der Zimmersuite unter. Zwei Kinder in Begleitung
von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter als
Jahre sind, im Appartement oder in der Zimmersuite untergebracht.
Nicht ermäßigt sind: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle
ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen
bei Bahnreisen). Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen
Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten. |
| |
3.7. |
Wir werden uns bemühen, Ihren Wünschen nach individueller
Reisegestaltung, insbesondere nach Sonderleistungen, welche nicht
im Katalog ausgeschrieben sind (z.B. Zimmer in bestimmter Lage) zu
entsprechen. Reisebüros sind zur Entgegennahme Ihrer Sonderwünsche,
insbesondere zu abweichenden Zusagen bzw. zu entsprechenden Vereinbarungen
ohne unsere schriftliche Bestätigung nicht berechtigt, soweit
diese nicht als unverbindlich bezeichnet sind oder das Reisebüro
von uns hierzu ausdrücklich bevollmächtigt wurde. Ihre Sonderwünsche
werden, sofern sie mit uns vereinbart wurden, gesondert berechnet.
Zudem behalten wir uns die Erhebung angemessener Bearbeitungsgebühren
vor. |
| |
3.8. |
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung oder Sportbetreuer. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist wenn Ihre Unterkunft
sowie Plätze im Flugzeug noch frei sind.
Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität.
(Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.)
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis
der Verlängerungswoche in unserem Katalog. Eine Verlängerung
nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen ist nicht
möglich. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort
zu zahlen, sofern nichts anderes mit uns vereinbart wurde. |
| 4. |
Leistungs- und Preisänderungen |
| |
4.1. |
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Bitte beachten Sie bei Buchung einer Pauschalreise
inklusive Flug die Angaben der Airline, über die Bestätigung
der Rückflugzeiten. Wenden Sie sich diesbezüglich an unsere
Reiseleitung oder Sportbetreuer vor Ort. |
| |
4.2. |
Liegt zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von
mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich
zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafen- bzw. Einreisegebühren)
Flughafengebühren oder der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, bis zum
21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preiserhöhung
zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist
gesetzlich nicht zulässig. |
| |
4.3. |
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises
als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung,
können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer
zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie
sind verpflichtet, diese Rechte Reise unverzüglich nach Erhalt
der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
Hierzu empfehlen wir die Schriftform. |
| 5. |
Rücktritt durch den Reisenden,
Umbuchung, Ersatzperson |
| |
5.1. |
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer erklärt
werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei der Sareiter Reisen GmbH.
|
| |
5.2. |
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
aus Gründen (außer in Fällen höherer Gewalt;
s. dazu Ziff. 8), die von uns nicht zu vertreten sind, nicht an, ohne
Ihren Rücktritt zu erklären, können wir nach unserer
Wahl entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte
Entschädigung als angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
der Entschädigung werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und die üblicherweise mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen darüber
hinaus unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns aufgrund
des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise keine oder geringere
Kosten entstanden sind, als die von uns in der nachfolgenden Pauschale
ausgewiesen. Gleiches gilt hinsichtlich der ersparten Aufwendungen
und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. |
| |
5.3. |
Die Höhe der vorbezeichneten Entschädigung richtet sich
nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle
Ihres Rücktritts von der Reise bzw. des Nichtantritts der Reise
pro Person verlangen können, betragen:
5.3.1. bei individueller Anreise in unsere Zielgebiete:
| bis zum 30. Tag vor Reiseantritt |
20 % |
| vom 29. – 15. Tag vor Reiseantritt |
40 % |
| vom 14. – 08. Tag vor Reiseantritt |
60 % |
| vom 07. – 01. Tag vor Reiseantritt |
85 % |
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise |
90 % |
Bis zum 15. Tag vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von
EUR 50,00 erhoben, auf welche die vorbezeichneten Rücktrittspauschalen
angerechnet werden.
5.3.2. Bei einer Pauschalreise inklusive Flug gelten für die
Kosten der Stornierung des Flugsegments die jeweiligen Gebühren
der Airline. |
| |
5.4. |
Soweit dies für uns durchführbar ist, bemühen wir
uns, auf Ihren Wunsch in Abänderung der Reisebestätigung
Umbuchungen vorzunehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Als Umbuchung
geltend dabei Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Reiseortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
Dafür werden zur Abgeltung entstehender Mehrkosten pro Person
Pauschalumbuchungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 berechnet.
Im übrigen kann vom Inhalt der Reisebestätigung auf Ihren
Wunsch nur nach dem Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter den
Ziff. 5.2. und 5.3 genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung
abgewichen werden. |
| |
5.5. |
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine dritte
Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Darüber haben Sie uns jedoch nach Möglichkeit rechtzeitig
zu verständigen, denn wir können dem Wechsel in der Person
des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen
in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson
für den Reisenden bzw. den angemeldeten Teilnehmer ein, sind
wir berechtigt, für die durch diese Vertragsübernahme verursachten
Mehrkosten (Verwaltungsunkosten, Telefon- und Portokosten, etc.) EUR
25,00 zu berechnen. Auch insoweit bleibt es Ihnen unbenommen, niedrigere
oder nicht entstandene Kosten nachzuweisen. Für den Reisepreis
und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten
haften der Reisende bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson
als Gesamtschuldner. |
| 6. |
Reiseversicherungen |
| |
6.1. |
Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein)
sind in unseren Leistungen keine Versicherungen insbesondere keine
Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen. Wir empfehlen
dringend, eine solche Versicherung, die zusammen mit der Buchung der
Reise, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, abgeschlossen
werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den
Komplett- bzw. Basisschutz. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist
die jeweilige Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. |
| 7. |
Reiseabbruch |
| |
7.1. |
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre
des Kunden liegt wie z.B. Krankheit, so sind wir verpflichtet bemüht,
bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen
zu erreichen. Das gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. |
| 8. |
Außergewöhnliche Umstände,
Höhere Gewalt |
| |
8.1. |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, innerer Unruhen etc.)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
Daher Dabei können wir für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im
übrigen werden wir den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurückerstatten. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung
des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurück
zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind nach dem Gesetz (§ 651 Abs. 2 BGB) je zur Hälfte von
uns und vom Reisenden zu tragen. Die übrigen Mehrkosten fallen
dem Reisenden zur Last. |
| 9. |
Rücktritt und Kündigung
durch die Sareiter Reisen GmbH als Reiseveranstalter |
| |
9.1. |
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch uns vom Reisenden nachhaltig und so erheblich gestört wird,
dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die anderen Reiseteilnehmer
nicht mehr zumutbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende
bzw. angemeldete Teilnehmer im starken Maß vertragswidrig verhält.
Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht
ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung
der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben
im übrigen unberührt. Evtl. Mehrkosten, insbesondere für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst |
| |
9.2. |
Wir können bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten,
wenn
- eine im Katalog und in der Reisebestätigung angegebene Mindesteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Davon werden Sie natürlich unverzüglich
unterrichtet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
- die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns nicht zumutbar ist, weil die im
Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze – bezogen auf diese Reise
bedeuten würde. Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch dann
nicht, wenn wir die dazuführenden Umstände selbst zu vertreten
haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Wir
werden Ihnen die Rücktrittserklärung unter Angabe der
Gründe unverzüglich zukommen lassen. Sie sind in diesem
Fall berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine
solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie
sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt unserer
Rücktrittserklärung uns gegenüber geltend zu machen.
Hierzu empfehlen wir die Schriftform. Verzichten Sie auf Ihr Recht
an der Teilnahme auf einer gleichwertigen Reise, erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
|
| 10. |
Gewährleistung, Abhilfe/Beanstandungen,
Mitwirkungspflicht |
| |
10.1 |
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe
verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können
die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. |
| |
10.2. |
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises
geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht sind und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben. |
| |
10.3. |
Leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können
Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der in angemessenem Umfang
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es
dabei nicht, wenn ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige
Selbsthilfe ausnahmsweise rechtfertigt. |
| |
10.4. |
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf
es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert
wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie den Reisevertrag
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. In Ihrem eigenen
Interesse und aus und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir
Ihnen dabei die Schriftform. Nach der Kündigung behalten Sie
den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Anteil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. |
| |
10.5. |
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht
oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige
(P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die
die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung
für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen
ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust
bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im
aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. |
| |
10.6. |
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind
diese an Ort und Stell unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen
und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden
Sie sich bitte an den Leistungsträger (z.B. Hotelier) oder an
den Veranstalter, über dessen Kontaktadresse im Reiseland. Unterlassen
Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche
nicht zu. |
| |
10.7. |
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
|
| 11. |
Haftung, Ausschluss von Ansprüchen,
Verjährung und Abtretung |
| |
11.1. |
Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben. Sie können Schadenersatz auch
wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt
oder erheblich beeinträchtigt worden ist. |
| |
11.2. |
Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer
(auch für den Verlust oder Beschädigung von Gepäck)
beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt
auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und
Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen
werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
|
| |
11.3. |
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme
der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. |
| |
11.4. |
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten haben
Sie selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge
sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle
bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten haften wir nur,
wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen daher, für
diese Aktivitäten den Abschluss einer Unfallversicherung. |
| |
11.5. |
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die
nicht Körperschäden sind (vertragliche Schadenersatzansprüche),
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung
der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens allein
durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. |
| |
11.6. |
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist. |
| |
11.7. |
Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EUR 4.100,--.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss
des Komplett- bzw. Basisschutzes über unsere Buchungszentrale.
|
| |
11.8. |
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch
geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden
gehindert waren. |
| |
11.9. |
Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages
auf. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt. |
| |
11.10. |
Ihre vorbezeichneten Ansprüche nach den §§ 651 c
– 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein. Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren. |
| |
11.11. |
Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes
bleibt unberührt. |
| |
11.12. |
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. |
| 12. |
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen |
| |
12.1. |
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind
für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
bzw. Personalausweises sind. |
| |
12.2. |
Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen
Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei
dem zuständigen Konsulat. |
| |
12.3. |
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist. |
| |
12.4. |
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. |
| 13. |
Allgemeine und Schlussbestimmungen
|
| |
13.1. |
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. |
| |
13.2. |
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
|
| |
13.3. |
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. |
| |
13.4. |
Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden
von uns gegen Missbrauch gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt. |
| |
13.5. |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. |
| |
13.6. |
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie
für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters. |
| |
13.7. |
Diese Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter: |
| |
|
Sareiter Reisen GmbH
Mühlbachweg 6
83700 Rottach-Weissach
HR-Nr.: München B 96176 |
Stand: August 2005